Haushaltsgesetz 2022: Auf dem Weg zur Verlängerung der Anreize für Biomassekessel
Die Verlängerung der Anreize bis 2024
Die Verlängerung der Anreize bis 2024
Die endgültige Verabschiedung wird wahrscheinlich im neuen Jahr erfolgen, aber im Text des Haushaltsmanövers für 2022, der derzeit im Haushaltsausschuss des Senats erörtert wird, zeichnen sich klare Leitlinien für die Steuerabzüge ab, die der 110%ige Superbonus vorsieht.
In Artikel 9 des Gesetzentwurfs wird die Frist, bis zu der "Ausgaben für den Kauf und die Installation von mit Biomasse-Brennstoffen betriebenen Winterklimaanlagen" getätigt werden können, bis zum 31. Dezember 2024 verlängert. Dabei handelt es sich um 50%ige Abzüge bis zu einem Höchstwert von 30. 000 Euro, deren Kosten für die Steuerzahler in dem technischen Bericht vor einigen Jahren auf 45,8 Millionen Euro geschätzt wurden.
Gegenwärtig liegt auch ein Änderungsantrag vor, in dem die Aufhebung der Beschränkungen für den Superbonus vorgeschlagen wird, um ihn unabhängig vom Grad der Verschmutzung und Methanisierung landesweit zu garantieren.
Das Haushaltsgesetz für 2022 ist somit Teil der Mission 2 des nationalen Reformprogramms "Grüne Revolution und ökologischer Übergang", die darauf abzielt, den Grundsatz der ökologischen Nachhaltigkeit zu respektieren.
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